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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER CADAC EUROPE BV – IHK-Nr. 08104966 (B2C)
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff:
1. Unternehmerin: die natürliche oder juristische Person, die Verbrauchern Produkte auf Fernabsatzbasis anbietet;
2. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt und mit dem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag schließt;
3. Fernabsatzvertrag: einen Vertrag, bei dem im Rahmen eines durch die Unternehmerin organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten bis zum Vertragsschluss ausschließlich eine oder mehrere Techniken für Fernkommunikation zum Einsatz kommen;
4. Technik für Fernkommunikation: Mittel, das zum Zwecke eines Vertragsschlusses eingesetzt werden kann, ohne dass sich der Verbraucher und der Unternehmer persönlich begegnen;
5. Bedenkzeit: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann;
6. Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, innerhalb der Bedenkzeit vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten;
7. Tag: Kalendertag;
8. Dauerschuldverhältnis: einen Fernabsatzvertrag in Bezug auf eine Reihe von Produkten, deren Liefer- und/oder Abnahmeverpflichtungen sich auf einen gewissen Zeitraum erstrecken;
9. permanenter Datenträger: jedes Mittel, das den Verbraucher oder Unternehmer in die Lage versetzt, an ihn persönlich gerichtete Informationen auf eine Art und Weise zu speichern, die ein künftiges Aufrufen sowie die unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht.
Artikel 2 – Identität der Unternehmerin
Die Cadac Europe B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (IHK-Nummer: 08104966), mit satzungsgemäßem Sitz in Zutphen, Besucheradresse: Ratio 26 in NL-6921 RW Duiven.
Telefonnummer: +31 26 3197740 (während der Geschäftszeiten).
E-Mail-Adresse: info@cadaceurope.com.
UID-Nummer: NL 810430587B01.
Artikel 3 - Anwendungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf jedes Angebot der Unternehmerin und jeden zwischen der Unternehmerin und dem Verbraucher geschlossenen Fernabsatzvertrag Anwendung.
2. Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Verbraucher der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags mitgeteilt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Unternehmerin eingesehen werden können und die Unternehmerin dem Verbraucher auf seinen Wunsch so schnell wie möglich ein kostenloses Exemplar zuschicken wird.
3. Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Weg geschlossen, kann der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher abweichend vom vorstehenden Absatz und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags auf elektronischem Weg auf eine Art und Weise übermittelt werden, dass der Verbraucher diese problemlos auf einem permanenten Datenträger speichern kann. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags mitgeteilt, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg aufgerufen werden können und dass diese auf Wunsch des Verbrauchers auf elektronischem Weg oder andere Weise kostenlos zugeschickt werden.
4. Für den Fall, dass neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezifische Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen Anwendung finden, finden Absatz 2 und 3 entsprechende Anwendung und kann sich der Verbraucher im Falle widersprüchlicher allgemeiner Geschäftsbedingungen stets auf die für ihn günstigste anwendbare Bestimmung berufen.
Artikel 4 – Das Angebot
1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer aufweist oder unter bestimmten Bedingungen unterbreitet wird, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
2. Das Angebot enthält eine vollständige und präzise Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist detailliert genug, um dem Verbraucher zu ermöglichen, das Angebot sorgfältig zu prüfen. Wenn die Unternehmerin Abbildungen verwendet, stellen diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen dar. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler binden die Unternehmerin nicht.
3. Jedes Angebot enthält die Informationen, die notwendig sind, damit der Verbraucher klar und deutlich erkennt, welche Rechte und Pflichten durch Annahme des Angebots entstehen. Dabei geht es insbesondere um:
• den Preis einschließlich Steuern;
• die etwaigen Lieferkosten;
• die Art und Weise, wie der Vertrag geschlossen wird, und welche Maßnahmen dafür notwendig sind;
• die Geltung/Nicht-Geltung des Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, die Frist und die Art und Weise der Ausübung des Widerrufsrechts (falls einschlägig) ebenso wie die Kosten der Rücksendung (wenn die Güter nicht auf ‚dem normalen Postweg‘ zurückgeschickt werden können);
• die Art und Weise der Bezahlung, Lieferung und Ausführung des Vertrags;
• die Frist für die Annahme des Angebots oder die Bindefrist für den Preis;
• die Höhe des Tarifs für die Fernkommunikation, wenn die Kosten für die Nutzung der Technik für Fernkommunikation auf einer anderen Grundlage als zum Basistarif berechnet werden;
• falls der Vertrag nach dem Abschluss archiviert wird: auf welche Weise der Verbraucher darauf zugreifen kann;
• die Art und Weise, wie der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags über von ihm nicht gewollte Maßnahmen informiert werden kann, sowie die Art und Weise, wie er diese korrigieren kann, bevor der Vertrag geschlossen wird;
• die etwaigen Sprachen, in denen der Vertrag – neben Niederländisch – geschlossen werden kann;
• die Mindestlaufzeit des Fernabsatzvertrags im Falle eines Vertrags, der sich auf eine dauerhafte oder periodische Lieferung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen erstreckt.
Artikel 5 – Gewährleistungsrecht
Sachmängelhaftung / Rechte des Käufers bei Mängeln
Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer gemäß § 437 BGB unter den näher zu erörternden Voraussetzungen
▪ Nacherfüllung verlangen (§ 437 Nr. 1 BGB) oder
▪ zurücktreten oder mindern (§ 437 Nr. 2 BGB) und
▪ Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 437 Nr. 3 BGB).
Diese Ansprüche stehen grundsätzlich dem Käufer zur Wahl. Ein echtes Wahlrecht zwischen den Anspruchsgruppen entsteht jedoch erst nach erfolgloser oder abgelehnter Nacherfüllung. Ein echtes Wahlrecht zwischen den Anspruchsgruppen entsteht also erst nach erfolgloser oder abgelehnter Nacherfüllung. Dieses Wahlrecht schließt weiterhin auch den Nacherfüllungsanspruch mit ein, falls der Verkäufer diesen nicht gem. § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßig hoher Kosten ablehnen kann.
Jeder Rücktritt setzt gem. §§ 440, 281 BGB voraus, dass dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt wurde oder diese verweigert wird, fehlgeschlagen ist oder für den Käufer unzumutbar ist. Die Minderung wiederum ist nur unter den Voraussetzungen des Rücktritts zulässig (§ 441 BGB). Für die Geltendmachung des Schadensersatzes gelten die weiteren Voraussetzungen der §§ 440, 280, 281, 283 oder § 311a oder § 284 BGB.
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl
▪ die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) oder
▪ die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verlangen.
Der Anspruch setzt weder Verschulden noch Fristsetzung voraus.
Beansprucht der Käufer Nacherfüllung, obwohl er erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinen eigenen Verantwortungsbereich fällt, haftet der Käufer auf Schadensersatz und hat dem Verkäufer seine Aufwendungen für die Überprüfungsarbeiten zu erstatten.
Artikel 6 - Der Vertrag
1. Der Vertrag wird vorbehaltlich der Bestimmungen aus Absatz 4 zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Verbraucher und der Erfüllung der dabei aufgestellten Bedingungen geschlossen.
2. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt die Unternehmerin unverzüglich auf elektronischem Weg den Empfang der Angebotsannahme. Solange die Angebotsannahme nicht bestätigt worden ist, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
3. Wenn der Vertrag auf elektronischem Weg geschlossen wird, ergreift die Unternehmerin geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Übertragung von Daten und sorgt für eine sichere Internetumgebung. Wenn der Verbraucher auf elektronischem Weg bezahlen kann, wird die Unternehmerin dafür geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen.
4. Die Unternehmerin kann sich – innerhalb der rechtlichen Grenzen – darüber informieren, ob der Verbraucher in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sowie über alle Fakten und Faktoren informieren, die für einen verantwortungsbewussten Abschluss des Fernabsatzvertrags von Bedeutung sind. Wenn die Unternehmerin anlässlich dieser Prüfung gute Gründe dafür hat, den Vertrag nicht zu schließen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder an die Ausführung besondere Bedingungen zu knüpfen.
5. Die Unternehmerin wird dem Verbraucher zusammen mit dem Produkt folgende Angaben schriftlich und auf eine Art und Weise mitschicken, die gewährleistet, dass der Verbraucher diese auf zugängliche Weise auf einem permanenten Datenträger speichern kann:
a. die Besucheradresse der Niederlassung der Unternehmerin, unter welcher der Verbraucher Beschwerden einreichen kann;
b. die Bedingungen, zu denen, sowie die Art und Weise, in der (Musterwiderrufsformular) der Verbraucher das Widerrufsrecht ausüben kann, oder die deutliche Angabe, dass kein Widerrufsrecht besteht;
c. die Angaben zu bestehenden Kundendiensten und Garantien;
d. die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Bedingungen enthaltenen Daten, es sei denn, die Unternehmerin hat dem Verbraucher diese Daten bereits vor Vertragsausführung übermittelt;
e. die Voraussetzungen für die Kündigung des Vertrags, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweist oder unbefristet ist.
6. Wenn sich die Unternehmerin zur Lieferung einer Reihe von Produkten verpflichtet hat, findet der vorstehende Absatz nur auf die erste Lieferung Anwendung.
Artikel 7 – Widerrufsbelehrung für die einheitliche Lieferung von Waren
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CADAC EUROPE BV, Ratio 26, 6921 RW Duiven, Niederlande, kundenservice@cadaceurope.com, Telefon: +31 26 319 77 40 (Montag bis Freitag 8.30 – 17.00 Uhr), Fax: +31 26 319 77 44) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie auf underse Seite Widerrufsbelehrung.
Artikel 8 - Kosten im Widerrufsfall
1. Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, trägt er höchstens die Kosten der Rücksendung.
2. Wenn der Verbraucher bereits einen Betrag bezahlt hat, wird die Unternehmerin diesen Betrag so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Empfang des Widerrufs (im Wege des Musterformulars) zurückzahlen, vorausgesetzt, dass das zurückgeschickte Produkt inzwischen bei der Unternehmerin eingegangen ist.
Artikel 9 – Ausschluss des Widerrufsrechts
1. Die Unternehmerin kann das Widerrufsrecht des Verbrauchers nur dann ausschließen, wenn die Unternehmerin dies klar und deutlich im Angebot, jedenfalls aber rechtzeitig vor Vertragsschluss, bekannt gegeben hat.
2. Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
Artikel 10 – Der Preis
1. Während der im Angebot genannten Bindefrist werden die Preise für die angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es handelt sich um Preisänderungen aufgrund veränderter MwSt.-Sätze.
2. Abweichend vom vorstehenden Absatz kann die Unternehmerin Produkte, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die die Unternehmerin keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Auf diese Abhängigkeit von Schwankungen und den Umstand, dass angegebene Preise möglicherweise Richtpreise sind, wird im Angebot hingewiesen.
3. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss sind nur dann zulässig, wenn diese auf gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen beruhen.
4. Preiserhöhungen nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsschluss sind nur dann zulässig, wenn die Unternehmerin diese ausbedungen hat und:
a) wenn diese auf gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen beruhen oder
b) der Verbraucher befugt ist, den Vertrag mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Preishöhung in Kraft tritt, zu kündigen.
5. Die im Produktangebot angegebenen Preise verstehen sich inklusive MwSt. und aller anderen eventuell anfallenden Steuern und/oder Kosten.
Artikel 11 - Konformität und Garantie
1. Die Unternehmerin steht dafür ein, dass die Produkte dem Vertrag entsprechen und die im Angebot genannten Spezifikationen, die angemessenen Anforderungen an Qualität und/oder Tauglichkeit sowie die am Datum des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften erfüllen.
2. Eine durch die Unternehmerin oder den Hersteller oder Importeur angebotene Garantie lässt die Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen der Unternehmerin gegenüber der Unternehmerin kraft Gesetzes und/oder aus dem Fernabsatzvertrag geltend machen kann, unberührt.
Artikel 12 – Lieferung und Ausführung
1. Die Unternehmerin wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen größtmögliche Sorgfalt aufwenden.
2. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher der Unternehmerin mitgeteilt hat.
3. Unter Beachtung des Artikels 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Betrieb akzeptierte Bestellungen mit der gebotenen Eile, in jedem Fall jedoch innerhalb von 30 Tagen ausführen, sofern nicht eine längere Lieferfrist vereinbart worden ist. Wird die Zustellung verzögert oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird der Verbraucher darüber spätestens einen Monat, nachdem er seine Bestellung aufgegeben hat, informiert. Der Verbraucher hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen, hat Anspruch auf einen etwaigen Schadenersatz.
4. Im Falle der Auflösung im Sinne des vorstehenden Absatzes wird die Unternehmerin den Betrag, den der Verbraucher bereits bezahlt hat, so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Auflösung, zurückzahlen.
5. Wenn sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich herausstellt, wird sich die Unternehmerin bemühen, einen Ersatzartikel bereitzustellen. Spätestens bei der Zustellung wird klar und deutlich mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Für Ersatzartikel kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten der Rücksendung trägt die Unternehmerin.
6. Die Gefahr von Beschädigung und/oder Verlust von Produkten trägt bis zum Zeitpunkt der Zustellung an den Verbraucher die Unternehmerin, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 13 - Dauerschuldverhältnisse
1. Der Verbraucher kann einen unbefristet geschlossenen Vertrag jederzeit unter Einhaltung der zu diesem Zweck vereinbarten Kündigungsregelungen sowie einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündigen.
2. Ein befristet geschlossener Vertrag hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Wenn vereinbart worden ist, dass der Fernabsatzvertrag bei Stillschweigen des Verbrauchers verlängert wird, wird der Vertrag als unbefristeter Vertrag fortgesetzt und beträgt die Frist zur Kündigung eines solchen Vertrags maximal einen Monat.
Artikel 14 – Bezahlung
1. Soweit kein späterer Zeitpunkt vereinbart wird, muss der Verbraucher die geschuldeten Beträge innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung des Produkts bezahlen.
2. Beim Verkauf von Produkten an Verbraucher darf in allgemeinen Geschäftsbedingungen keinesfalls eine Vorauszahlung von mehr als 50 % ausbedungen werden. Ist eine Vorauszahlung ausbedungen worden, kann der Verbraucher keinerlei Recht in Bezug auf die Ausführung der betreffenden Bestellung geltend machen, solange er die ausbedungene Vorauszahlung nicht geleistet hat.
3. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Unternehmerin unverzüglich über Fehler in übermittelten oder angegebenen Zahlungsdaten zu informieren.
4. Für den Fall, dass der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen verletzt, ist die Unternehmerin innerhalb der gesetzlichen Beschränkungen berechtigt, die dem Verbraucher vorab bekannt gegebenen angemessenen (Verwaltungs-)Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Verbraucher verpflichtet, der Unternehmerin in Verbindung mit der Eintreibung ihrer Forderung(en) aufgewendete außergerichtliche Kosten zu erstatten; diese Kosten werden gemäß dem sog. ‘Beschluss zur Erstattung außergerichtlicher Eintreibungskosten 2012’ berechnet; davon unberührt bleibt das Recht der Unternehmerin, weitere angemessene Kosten gemäß Art. 6:96 BW in Rechnung zu stellen.
5. An der Kasse hat der Kunde die Möglichkeit, seine Debit- oder Kreditkartendaten in seinem Kundenkonto bei CADAC |Dometic zu hinterlegen. Wenn der Kunde diese Option wählt, werden die Kartendaten im Auftrag von CADAC | Dometic auf den sicheren Servern unseres Zahlungsanbieters MultiSafepay gespeichert. Der Kunde ermächtigt MultiSafepay hiermit, seine Debit- oder Kreditkartendaten zu sammeln und zu speichern. Wenn der Kunde die Debit- oder Kreditkartendaten von seinem Konto entfernen möchte, kann er eine E-Mail an privacy@cadaceurope.com senden, in der er darum bittet, dass die Kartendaten entfernt werden.
Artikel 15 – Regelung zu Rügen
1. Die Unternehmerin verfügt über ein hinreichend bekannt gemachtes Rügeverfahren und bearbeitet die Rüge im Einklang mit diesem Rügeverfahren.
2. Rügen in Bezug auf die Ausführung des Vertrags sind so schnell wie möglich nach Entdeckung der Mängel durch den Verbraucher samt einer vollständigen und deutlichen Beschreibung bei der Unternehmerin einzureichen.
3. Bei der Unternehmerin eingereichte Rügen werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Wenn absehbar ist, dass eine Rüge eine längere Bearbeitungszeit erfordert, reagiert die Unternehmerin innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und der Angabe, wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann.
Artikel 16
1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.“
Artikel 17 – Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
Ergänzende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen dem Verbraucher nicht zum Nachteil gereichen und sind schriftlich oder auf eine Art und Weise zu vereinbaren, die gewährleistet, dass der Verbraucher diese auf zugängliche Weise auf einem permanenten Datenträger speichern kann.